Ing. Peter Maimer

Wasserkontrolle nach Verordnung in Wien

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Weitere Infos und Tipps zum Thema Wasser

Trinkwasserverunreinigung - Bleigehalt
Warmwasserspeicher
Wasserverbrauch


Gibt es Grenzwerte für Blei im Trinkwasser?

Bei der Festlegung der Grenzwerte wurden sogenannte ´tolerierbare tägliche Aufnahme Werte´ (= tolerable daily intake - in Folge abgekürzt mit TDI) herangezogen, die die Menge eines Stoffes angaben, der nach den damaligen Kenntnisstand bei lebenslanger täglicher Aufnahme nicht zu Gesundheitsstörungen beim Menschen führen sollte.
Die TDI Werte wurden anhand derjenigen Dosis eines Stoffes, bei der gerade noch kein schädlicher Effekt feststellbar war, und unter Berücksichtigung der Verzehrgewohnheiten, sowie einer Sicherheitsspanne, berechnet.

1993 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Blei der Richtwert von 50 auf 10 Mikrogramm/l Trinkwasser gesenkt.
Dieser Wert beruhte auf einer ´vorläufig tolerierbaren wöchentlichen Aufnahme´ (provisional tolerable weekly intake - PTWI) von 25 Mikrogramm Blei pro kg Körpergewicht und Woche, sodass auch für Kinder bei Einhaltung dieses Wertes; nach dem damaligen Wissensstand; keine gesundheitliche Gefährdung bestand. Von den 25 Mikrogramm Blei pro kg Körpergewicht und Woche, welche laut PTWI ohne gesundheitliche Gefährdung aufgenommen werden konnte, durfte nur die Hälfte aus dem Trinkwasser aufgenommen werden. Für den Richtwert für Trinkwasser der WHO war folgende Annahmen getroffen worden: Ein Kleinkind mit einem Körpergewicht von ca. 5 kg, welches nicht gestillt wird, nimmt täglich 0,75 l Trinkwasser zu sich.

In der EU und in Österreich ist der Grenzwert für den Bleigehalt im Trinkwasser derzeit (seit 1. Dezember 2013) auf 10 Mikrogramm/l festgesetzt.

Ausgehend von den Ergebnissen neuerer epidemiologischer Studien ist es nicht möglich, für die kritischen Endpunkte der Toxizität anorganischen Bleis eine Schwelle der Unbedenklichkeit festzulegen. Daher wurde sowohl von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wie auch von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) der vormals geltende PTWI (´provisional tolerable weekly intake´)-Wert in Höhe von 25 µg/kg Körpergewicht und Woche aufgehoben.

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Wie ist die Wasserprobe zu entnehmen und wer führt die Überprüfung durch?


Eigentlich sollte ein gleichmäßiger Prozentsatz des Wassers, welches im Laufe einer Woche zum Trinken und Kochen verwendet wird, zur Prüfung herangezogen werden. Nur auf diese Art lässt sich ein echter Durchschnittswert feststellen, jedoch ist diese Art der Probenahme kaum durchführbar.

In einer Anmerkung zum Parameterwert für Blei von 10 Mikrogramm/l wurde festgelegt: "Dieser Wert gilt für eine Probe von Wasser für den menschlichen Gebrauch, die mit einem geeigneten Probenahmeverfahren an der Wasserentnahmestelle in der Weise entnommen wird, dass sich eine für die durchschnittliche wöchentliche Wasseraufnahme durch Verbraucher repräsentative Probe ergibt." Daneben soll natürlich auch zum Schutz der Verbraucher auf Spitzenwerte geachtet werden.

Daraus ist abzuleiten, dass Messwerte aus geringem Probenvolumen vom ersten Ablaufwasser nach langen Stagnationszeiten nicht als repräsentative Ergebnisse im Sinne der Trinkwasserverordnung angesehen werden können.

Die Europäische Kommission ist seit Jahren bemüht ein einheitliches harmonisiertes Probenahmeverfahren in den Mitgliedstaaten zu etablieren, bis jetzt jedoch erfolglos. Vermutlich wird die einfachste, mit der Forderung im Einklang stehende Variante, die sogenannte Tageszufallssprobe (random day time - rdt) mit 1 Liter Probenvolumen gewählt werden.

Eine erweiterte Version schreibt die Spülung der Anlage (bis eine gleichmäßige Temperatur des Wassers erreicht wird) und anschließend, nach 30 Minuten Ruhezeit der Anlage, die Probenahme von 1 l Wasser vor.

Durchgeführt werden die Wasseruntersuchungen z. B. von:

  • Institut für Umweltmedizin - MA39, 1080, Feldg. 9  
  • Klinisches Institut für Hygiene und medizinische Mikrobiologie der Universität Wien, 1090 Wien, Kinderspitalg. 15
  • AGES - MED (bakteriologisch - serologische Untersuchungsanstalt), 1090 Wien, Währingerstr. 25a
  • nach § 50 LMG1975 berechtigten Personen



Sollte bei einer Probe der zulässige Grenzwert überschritten werden, ist die Durchführung mehrerer Untersuchungen zweckmäßig. Abkochen des Trinkwassers ist keine geeignete Abhilfemaßnahme, als solche kann der Zukauf von Trinkwasser in Flaschen erfolgen.

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Wer ist für den Austausch von Bleileitungen zuständig und wo sind Bleileitungen vorhanden?

Die Verantwortung und in den meisten Fällen die Kosten trägt für den Austausch der Bleileitungen:

  • im öffentlichen Netz (Wasserleitung von der Quelle bis inkl. Hausanschlussleitung): Gemeinde bzw. Wasserversorgungsunternehmen
  • bei Steigleitungen (Leitungen im allgemeinen Teil des Hauses bis inkl. Wohnungsanschlussleitungen und Leitungen in der Wohnung die nicht nur einem Mietgegenstand dient): Hauseigentümer bzw. Eigentümergemeinschaft, sofern nichts anderes vereinbart wurde
  • bei Leitungen in der Wohnung (sowohl über als auch unter Putz verlegt): Mieter bzw. Eigentümer (bitte mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter klären)

Bleileitungen wurden schon in der Antike und bis nach 1945 verwendet.
Speziell in den Häusern, die in der Gründerzeit erbaut wurden, ist es schwierig, das Vorhandensein von unter Putz geführten Bleileitungen auszuschließen, da über den Tausch der Wasserleitungen oft keine Unterlagen vorliegen.
Die Bleileitungen im öffentlichen Netz in Wien sollen seit Ende 2007 ausgewechselt sein.
Bei den Steigleitungen und den Leitungen in den Wohnungen wird ein Tausch angeraten, da mit Senkung des zulässigen Wertes für den Bleigehalt im Trinkwasser, dies als einzige geeignete Maßnahme für die Einhaltung erscheint.

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Woran erkenne ich Bleileitungen und was man tun kann/soll, wenn man Bleileitungen hat?

Bleileitungen sind weich und, sofern nicht gestrichen, grau gefärbt. Die Rohre sind häufig geschwungen verlegt und die Verbindungsstellen sind meist wulstig verlötet. Auch Teilstücke können aus Blei sein, meistens in Verbindung mit Kupferleitungen.

Generell sollte man das erste Wasser nach längeren Entnahmepausen nicht als Trinkwasser, für Tee und Kaffee oder gar Flaschennahrung nutzen. Solches Stagnationswasser sollte man bis zum deutlichen Temperaturabfall ablaufen lassen. Es ist problemlos für die Toilettenspülung, zum Blumengießen, zum Geschirrspülen oder zum Waschen geeignet.

Sollten Sie eine Wohnungssanierung durchführen und dabei auf Bleileitungen stoßen, sollten Sie mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung Kontakt aufnehmen.

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Wie ist der Anschluss eines Warmwasserspeichers (z.B. elektrisch, durch eine Therme oder mittels Fernwärme beheizt) herzustellen und wann ist ein Druckminderer vorgeschrieben?

Im Anschluss eines druckfesten Warmwasserspeichers ist laut ÖNORM B 2531  Pkt. 4.9.7 in die Kaltwasserleitung unmittelbar vor der Warmwasserbereitungsanlage in Fließrichtung einzubauen:
ein Absperrventil, eine Prüfeinrichtung zur Kontrolle des Rückflussverhinderers, ein Rückflussverhinderer (Rückschlagventil), ein Sicherheitsventil und eine Entleerungsmöglichkeit.

Meist werden dafür hydraulische Sicherheitsgruppen verwendet, die Anforderungen an Sicherheitsgruppen bzw. Sicherheitsventile sind je nach Bauart in der ÖNORM EN 1487, ÖNORM EN 1488 oder ÖNORM EN 1491 zusammengefasst.

Kann der Ruhenetzdruck bei einem Sicherheitsventil mit 6 bar über 4,5 bar steigen ist in der Wasserzuleitung laut ÖNORM EN 806-2 ein Druckminderventil einzubauen.

Die Ausmündung des aus dem Sicherheitsventil ausgetretenen Wassers hat laut ÖNORM EN 1717 Pkt. 9 mit mindestens 2 cm Abstand in einen Trichter bzw. in ein freies Becken zu erfolgen oder muss mit mindestens 2 cm hohen Belüftungsöffnungen versehen sein. Erst danach ist die Weiterleitung in einen ausreichend dimensionierten Ablauf erlaubt.

Die direkte Verbindung der Ausmündung des Sicherheitsventils mit der Abwasserleitung ist laut ÖNORM EN 1717 ausdrücklich verboten um den Eintritt von verunreinigtem Wasser aus dem Ablaufsystem in das Warmwassersystem zu verhindern.

Sinngemäß waren die Punkte in diesem Absatz bereits seit 1960 in der Durchführungsverordnung zur Wiener Wasserverordnung §18 Abs. 3 vorgeschrieben und nach Wegfall dieser wurden sie durch §12 Abs. 3 des Wasserversorgungsgesetzes “die Verbrauchsanlagen sind nach dem Stand der Technik zu errichten“ und dafür sind u.a. “die geltenden Normen und Richtlinien heranzuziehen“ ersetzt.

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Wann darf das Sicherheitsventil eines Warmwasserspeichers tropfen?

Ein Sicherheitsventil eines Warmwasserspeichers darf nur während der Erwärmung des Wassers tropfen. Sobald die Aufheizung beendet ist, sollte das Ventil dicht sein.

Wenn es ständig tropft (bzw. leicht rinnt) ist das Ventil defekt oder der Wasserdruck zu hoch. Abhilfe schafft das Erneuern des schadhaften Sicherheitsventils bzw. der Einbau eines Druckminderventils.

Die gängigen Sicherheitsventile für Warmwasserspeicher öffnen bei 6 bar. Für diese Anlagen gilt, wenn der Ruhedruck höher als 4,5 bar ist, ist der Einbau eines Druckminderventils laut ÖNORM EN 806-2 vorgeschrieben. Im Allgemeinen ist der Ruhedruck in der Nacht am höchsten.

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Ist die Anschlussgruppe eines Warmwasserspeichers zu überprüfen?

Laut ÖNORM EN 806-5  sind Sicherheitsgruppen und Sicherheitsventile halbjährlich, sowie Rückflussverhinderer und Druckminderventile jährlich zu inspizieren bzw. zu warten.

Der Betreiber hat die regelmäßige Inspektion und Wartung durch Fachpersonal zu protokollieren.

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Wieso rinnt mein Spülkasten?

Bei den Kunststoffspülkästen ist die Hauptursache für Undichtheit ein zu hoher Wasserstand.
Dieser lässt sich bei den meisten Schwimmern durch verdrehen der Schwimmerbefestigung oder der Absperrung einstellen. Erfahrungsgemäß sind die Dichtungen nach ca. 15 Jahren ausgehärtet und deshalb zu erneuern bzw. ein neuer Schwimmer einzubauen.

Eine weitere einfache Überprüfung ob Schwimmer oder Sauger defekt ist, ist leicht auch für Laien durchführbar.
Wenn die Spülung betätigt wird und das WC nicht aufhört zu rinnen, ist zumeist der Sauger die Ursache, in diesem Fall die Saugerdichtung oder den Sauger erneuern.
Wenn das WC erst wieder nach einigen (1 bis 15) Minuten zu rinnen beginnt, ist meistens der Schwimmer die Ursache, in diesem Fall den Wasserstand im Spülkasten beim Schwimmer neu einstellen.
Sollte nach wenigen Wochen wieder der Schwimmer undicht sein, die Dichtung im Schwimmer erneuern und den Wasserstand im Spülkasten neu einstellen oder den Schwimmer erneuern.

Fallweise rinnende Spülkästen, bei denen nach Betätigung der Spülung der Sauger nicht immer ordentlich schließt sondern oft ein zweites Mal betätigt werden muss damit die Spülung aufhört zu rinnen, sollten unbedingt repariert oder getauscht werden, da diese in der Regel einen erheblichen Wasserverlust zur Folge haben. Die Wassermehrkosten, die dadurch verursacht werden, sind meist in weniger als einem Jahr höher als die Kosten für einen neuen Spülkasten.

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